Die Bundesanwaltschaft hat heute (25. November 2008) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2008
den 26 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Daniel P. und
den 23 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Harun Can A.
durch Beamte des Bundeskriminalamtes in Biberach an der Riß und Schlangen festnehmen lassen. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen den 19 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Irfan P., der sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet. Im Rahmen der Ermittlungen wurden bei den Festgenommenen und fünf weiteren Beschuldigten insgesamt zwölf Objekte in Augsburg, Biberach, Laupheim, Bremen, Lohmar, Weiden in der Oberpfalz, Schlangen und Düsseldorf durchsucht, darunter ein Vereinsheim in Bremen.
Die Beschuldigten sind unter anderem dringend verdächtig, für mehrere deutschsprachige Internetseiten mit der Bezeichnung „Globale Islamische Medienfront“ (GIMF) verantwortlich zu sein und damit die ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland sowie Ansar Al Islam unterstützt und um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben. Auf den Internetseiten der deutschsprachigen „GIMF“ wurden Videofilme, Botschaften und anderes Propagandamaterial dieser terroristischen Vereinigungen veröffentlicht, sowie Propagandamaterial über Links zugänglich gemacht. Die Betreiber der Seiten der „GIMF“ tragen damit zum Ziel islamistischer terroristischer Vereinigungen bei, mit ihrem Propagandamaterial, das der Mobilisierung weiterer Sympathisanten und der Einschüchterung der westlichen Bevölkerung dienen soll, einen möglichst großen Personenkreis zu erreichen. In den öffentlichen Fokus rückte die deutschsprachige „GIMF“ durch die bislang zweimalige Veröffentlichung von selbst erstellten Videobotschaften in deutscher Sprache, in denen die Regierungen von Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan aufgefordert werden.
Der Beschuldigte Daniel P. soll die genannten ausländischen terroristischen Vereinigungen unterstützt haben, indem er in der Zeit von November 2006 bis November 2007 in insgesamt achtzehn Fällen auf den Internetseiten der „Globalen Islamischen Medienfront“ Propagandamaterial dieser Vereinigungen weiterverbreitete, das auf die Einschüchterung und Demoralisierung des Gegners abzielte. Dem Beschuldigten Irfan P. wird dies in zehn, dem Beschuldigten Harun Can A. in vier Fällen zur Last gelegt.
Die Beschuldigten Irfan P. und Harun Can A. sollen darüber hinaus jeweils in drei weiteren Fällen für die terroristischen Vereinigungen um Mitglieder und Unterstützer geworben haben, indem sie in der Zeit zwischen September 2007 und Februar 2008 je in drei Fällen Propagandamaterial weiterverbreiteten, welches auf die Werbung neuer Mitglieder und Unterstützer abzielte.
Gegenstand des Haftbefehls gegen den Beschuldigten Irfan P. ist außerdem der Vorwurf, im September 2007 auf einer für jedermann einsehbaren Internetseite dazu aufgerufen zu haben, einen schwedischen Karikaturisten und den Chefredakteur einer schwedischen Zeitung zu töten. Er soll die diesbezügliche Erklärung Abu Omar Al-Baghdadis in deutscher Übersetzung wiedergegeben und die befürwortende Erklärung beigefügt haben, man solle dem Aufruf folgen und die beiden töten.
Der Beschuldigte Irfan P. ist ferner dringend verdächtig, im Dezember 2007 versucht zu haben, den Mitbeschuldigten Harun Can A. zu einer schweren Brandstiftung anzustiften.
Die Beschuldigten Daniel P. und Harun Can A. werden morgen (26. November 2008) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle eröffnen und über den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Die Vorführung des Irfan P. ist für Donnerstag, den 27. November 2008 vorgesehen.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Nähere Einzelheiten zum Sachverhalt und zur Verdachtslage können derzeit nicht mitgeteilt werden.
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